• 09.02.2022 – Informationen des StMAS

    Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Anpassungen der Regelungen zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Intensiviertes Testregime und neue Berechtigungsscheine

    Das Verfahren des intensivierten Testregimes haben wir in einem Elternbrief erläutert. Diesen finden Sie bereits auf der Homepage des StMAS. Dort steht dieser auch in Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch sowie in leichter Sprache zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie ferner bei den FAQs zum Coronavirus in der Kindertagesbetreuung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    02.06.2021 – Selbsttest für (nicht eingeschulte) Kinder

    Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder

    Mit unserem 324. Kita-Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass inzwischen auch für jüngere Kinder unter sechs Jahren Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen sind. Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wird die Bayerische Teststrategie deshalb ausgeweitet. Es werden nach den Pfingstferien auch für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests zur Verfügung gestellt.

    Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw. Vorlage in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist nicht erforderlich. Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus dem Elternbrief.

    Hinweis: Die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen gelten unverändert fort. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung (vgl. 408. Newsletter).

    Im Folgenden informieren wir Sie über das mit den Trägerverbänden und dem Bayerischen Apothekerverband abgestimmte Verteilungsverfahren:

    Kindertageseinrichtungen:

    – Das Familienministerium hat ein Muster für einen sogenannten „Berechtigungsschein“ erstellt. Dieses Muster erhalten die Einrichtungsträger zusammen mit einer Ausfüllhilfe unmittelbar von den Aufsichtsbehörden.
    – Pro Kind kann die Einrichtung insgesamt zwei Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen ausgeben.
    – Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits für das in der Einrichtung betreute Kind. Die Apotheken haben sich auf die Nachfrage nach Selbsttest-Kits eingestellt. Möglicherweise hat aber noch nicht jede Apotheke nach den Pfingstferien eine ausreichende Menge an geeigneten Selbsttests vorrätig, es wird diesbezüglich um Geduld gebeten.
    – Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde.

    Kindertagespflegestellen:

    – Der Berechtigungsschein wird vom örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ausgefüllt und mit einem Stempel versehen.
    – Die Kindertagespflegepersonen erhalten die ausgefüllten Berechtigungsscheine über das für sie zuständige Jugendamt. Sie können zwei Berechtigungsscheine pro Kind an die Eltern der von ihnen betreuten Kinder im Abstand von fünf Wochen weitergeben.
    – Auch hier verbleibt ein Teil des Berechtigungsscheins nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung über die Kindertagespflegeperson an das Jugendamt zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Ausgabestelle zurückgegeben wurde.

    Für die Schulkinder und die Beschäftigten bleibt es im Hinblick auf die Selbsttests bei dem im 410. Kita-Newsletter sowie dem 413. Kita-Newsletter beschriebenen, bereits vertrauten Verfahren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    04.02.2021 – Entlastung bei Elternbeiträgen

    Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

    die bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

    Der kath. Kita-Verbund Haag in Oberbayern wird auf Grund der veröffentlichen Richtlinie das Angebot des Freistaates Bayern nutzen und den Beitragsersatz anfordern.
    Deshalb werden wir Ihnen Ihre bereits eingezogenen Januarbeiträge in Kürze zurückerstatten.
    Eine Rückerstattung erfolgt nur für die Kinder, die bis zu fünf Tagen im Januar 2021 eine Einrichtung besucht haben.

    Die Beiträge für alle Kinder die im Februar 2021 mehr als fünf Tage die Einrichtung besucht haben werden Ende Februar eingezogen.

    Eltern, die Anspruch auf Krippengeld haben, klären dies bitte mit der zuständigen Behörde.

    Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Verbundbüro wenden.

    Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

    Sabine Materna
    Verwaltungsleiterin

    23.07.2020 – Informationen zu Kita-Gebühren
    21.07.2020 – Informationen zu Web-Coachings familienst@rk

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Familien waren und sind in der Corona-Pandemie ganz besonders gefordert. Auch die schrittweise Rückkehr ins „normale“ Familien-, Kita-, Schul- und Berufsleben ist eine Herausforderung. Mit unseren neuen Web-Coachings familienst@rk möchten wir Familien in Bayern begleiten und unterstützen, ganz besonders (aber nicht nur) während der Corona-Krise.

    Wir freuen uns, Familien mit unseren interaktiven Web-Coachings zur Seite zu stehen: Eltern erhalten praktische Tipps rund um Familie und Erziehung. Wir diskutieren im Studio mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. Erziehung oder Medien. Alle Studiogäste sind Familien-Profis. Sie kennen den Alltag und die Belastungen von Eltern, Kindern und Jugendlichen – und können mit konkreten Infos und Tipps unterstützen. Eltern können ihre Fragen im Live-Chat direkt einbringen.

    Wir starten am Donnerstag, den 23.07.2020, um 19 Uhr mit einem ca. 45-Minuten Live-Stream mit Live-Chat zum Thema „Von Fake News bis Zock-Zeit: Familie & Medien im Ausnahmezustand“ auf familienland.bayern.de.

    Unser Studiogast und Familien-Fachfrau ist Frau Dr. Susanne Eggert vom Institut für Medienpädagogik (JFF). Mit ihr sprechen wir in unserem ersten familienst@rk-Web-Coaching über Mediennutzung und stellen ihr die Fragen der Eltern: Von Fake News bis Zock-Zeit, egal ob aktuelle Corona-Tipps oder altersgerechte Spielregeln für den Medienkonsum, unser Thema ist alles, was den Eltern rund um Medien auf den Nägeln brennt.

    Weder Anmeldung noch Registrierung sind für die Teilnahme erforderlich. Also gerne einfach kostenfrei reinschauen auf familienland.bayern.de und mitmachen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Referat IV 1 – Grundsatzfragen Familien
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    01.07.2020 – Informationen zu Kita-Gebühren/Notbetreuung

    Beiträge April bis Juni 2020

    Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

    im Newsletter 346 vom 9.6.2020 des Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wurde die Richtlinie zum Beitragsersatz herausgegeben. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung. Der Katholische Kita-Verbund Haag wird auf Grund der veröffentlichten Richtlinie das Angebot des Freistaats Bayern nutzen und den Beitragsersatz anfordern.

    Es wurden für die Monate April, Mai und Juni bisher keine Beiträge eingezogen. Da für Kinder, die in den Monaten April, Mai und Juni im Rahmen der Notbetreuung in den Einrichtungen betreut wurden kein Beitragsersatz vom Freistaat Bayern geleistet wird, werden wir die Beiträge für die Monate April, Mai und Juni bei diesen Kindern einziehen.

    Eltern die Anspruch auf Krippengeld haben, klären dies bitte mit der zuständigen Behörde.

    Bei Rückfragen können Sie sich an das Verbundsbüro wenden.

    Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Materna, Verwaltungsleiterin

    01.07.2020 – Informationen der Bayerischen Staatsregierung

    Kindertagesstätte Mariä Himmelfahrt Kirchdorf

  • Wir sind für Sie und Ihre Kinder da!

    Wir freuen uns über Ihre Anfragen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge.
    • Postanschrift

      Katholischer Kita-Verbund
      Haag in Oberbayern
      Hacklthalerstraße 6
      83527 Kirchdorf

    • Telefon & Telefax

      Unsere Mitarbeiterinnen erreichen Sie unter
      Telefon: 08072-9583949
      Telefax: 08072-9583948

    • Bürozeiten

      Die Bürozeiten unserer Mitarbeiterinnen sind
      Mittwoch und Donnerstag
      von 9 bis 13 Uhr

    • Verwaltungsleiterin

      Frau Sabine Materna
      E-Mail: smaterna@ebmuc.de