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Informationen für alle Eltern
Bitte beachten Sie wichtige Informationen zur Anmeldung für das Kita-Jahr 2026/2027 (PDF) – die Anmeldeformulare finden Sie bei den einzelnen Einrichtungen unseres Verbundes! Vielen Dank.
29.01.2026
Verringerung von Attestforderungen
Nach den meisten Krankheiten können Kinder die Kindertageseinrichtung ohne ärztliches Attest, das die Genesung bestätigt, wieder besuchen. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hin. Die betroffenen Eltern müssen für den erneuten Besuch, etwa nach Erkältungskrankheiten o.ä., nicht über Kinder- oder Hausärztin bzw. -arzt ein ärztliches Attest besorgen und bei der Kindertageseinrichtung einreichen. Kinder sollten aber erst dann wieder in die Kindertageseinrichtung gehen, wenn sie gesund bzw. symptomfrei sind.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht lediglich für Krankheiten, die in § 34 IfSG (www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html) genannt werden, die Notwendigkeit einer ärztlichen Beurteilung für die Wiederzulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung wie einer Kindertageseinrichtung vor. Bei den genannten Krankheiten handelt es sich um schwere oder häufige Infektionskrankheiten des Kindesalters, die in Einzelfällen schwere Verläufe nehmen können, z. B. Windpocken, Masern oder Röteln. Die Beurteilung kann dabei auch durch eine Ärztin bzw. einen Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes vorgenommen werden.
§ 34 IfSG fordert dabei nach seinem Wortlaut keine schriftliche Bescheinigung über die ärztliche Beurteilung (kein schriftliches Attest!). Bezüglich der Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen laut § 34 IfSG weist das Robert Koch-Institut in seinen Empfehlungen darauf hin, dass die gesetzlich geforderte ärztliche Beurteilung mündlich erfolgen kann.
gem. Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Informationen für Elternbeiräte
29.01.2026
Neues Online-Selbstlernangebot: „Gemeinsam Wirken – der Onlinekurs für Elternbeiräte in bayerischen Kitas“
Um die Elternbeteiligung und insbesondere die Arbeit von Elternbeiräten weiter zu stärken, hat die Staatsregierung ihr Informationsangebot ausgebaut. Neben der Plattform „Mit?Bestimmt! – Für Eltern, die Kita mitgestalten“ steht zwischenzeitlich auch ein kostenloser eLearning-Kurs „Gemeinsam Wirken: Der Onlinekurs für Elternbeiräte bayerischer Kitas“ unter link.kita.bayern/gemeinsamwirken zur Verfügung.
Der Kurs wurde vom Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entwickelt und vermittelt Wissen über das System der Kindertagesbetreuung, rechtliche und fördertechnische Grundlagen sowie praxisnahe Beispiele. Der modulare Aufbau ermöglicht es Eltern, sich orts- und zeitunabhängig zu informieren und weiterzubilden. Verschiedene Lernformate wie Videos und Reflexionsfragen sorgen für eine anschauliche und übersichtliche Darstellung – passgenau zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Eltern.
Der Zugang ist auch über die Plattform www.mit-bestimmt.bayern.de möglich. Diese bietet vielfältige Hintergründe über elterliches Engagement und Mitwirkung in der Kita, insbesondere auch als Elternbeirat. Zudem umfasst das Portal auch grundlegende Informationen über das System der Kindertagesbetreuung – sowohl hinsichtlich der pädagogischen als auch rechtlichen Grundlagen.
Elternbeteiligung hat viele Vorteile, sowohl für die Kinder als auch für die Kita selbst. Sie fördert die Identifikation der Eltern mit der Kita und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und dem pädagogischen Personal. Durch ihre aktive Beteiligung können Eltern die Bildungs- und Erziehungserfahrungen ihrer Kinder mitgestalten und die Kita als Ort gelebter Demokratie erleben. Darüber hinaus kann die Einbindung der Eltern in Entscheidungsprozesse die Qualität der Kita-Angebote verbessern und zur Zufriedenheit aller Beteiligten beitragen.
Infomaterialien wie ein Flyer, Plakate oder Sharepics (für Facebook und Instagram) stehen digital unter www.mit-bestimmt.bayern.de/kita-eltern-informieren/download.php zur Verfügung. Gerne können Sie auch auf Ihrer Kita-Website oder Ihren sozialen Medien auf das Portal verlinken. Printversionen können zudem kostenfrei im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bestellt werden. Teilen und Weitersagen ist ausdrücklich erwünscht!
gem. Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
